Baumaschinenführer/in
Die Ausbildung zum Baumaschinenführer ist nicht eidgenössisch geregelt. In folgenden Kantonen besteht ein kantonales Reglement/Obligatorium: Genf, Wallis, Neuenburg und Waadt. Jeder, der im Wallis mit Baumaschinen arbeiten will, unterliegt dem kantonalen Reglement über die Verleihung des Berufsausweises für Baumaschinenführer (d.h. für alle Baumaschinen über 2 Tonnen) muss einen Ausbildungskurs mit Prüfung absolviert werden.
Kranführer/-in
In der Schweiz sind Kranführer dazu verpflichtet, sich ausbilden zu lassen.Diese Ausbildung ist eidgenössisch geregelt. Krane der Kategorien A und B darf nur führen wer einen Kranführerausweis der SUVA besitz.
Sicherheit
Unsere Sicherheitskurse vermitteln die richtigen Verhaltensweisen und die notwendigen Kompetenzen, um auf Baustellen sicher zu arbeiten. Von der Bedienung von Baumaschinen bis hin zu Arbeiten in der Höhe erweitern Sie Ihre praktischen Kenntnisse – praxisnah und entsprechend den Anforderungen der Branche.