Ladekrane mit einer Nennlast von mehr als 1000 kg oder 40 kNm (Lastmoment) unterliegen der Kranverordnung. Ihre Verwendung gilt gemäss Art. 8 der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) als Arbeit mit besonderen Gefahren. Sie erfordert eine obligatorische Ausbildung (SUVA-Themenblatt 33101).

Programm
- Theoretische Anleitung
- Gesetzliche Grundlagen
- Schlingen
- Den Kran in die Hand nehmen
- Praktische Situationsbeispiele, interaktive Parcours
- Prüfung zur Validierung von Lernergebnissen
Informationen
| Voraussetzungen | Vollendung des 18. Lebensjahr und sehr gute Kenntnisse der französischen Sprache |
| Zielgruppe | Angestellte/r im Bauhauptgewerbe und LKW-Fahrer/innen |
| Ort | Centre PASEC, Route du Manège 12, 3960 Sierre |
| Dauer | 1 Tag |
| Preis | CHF 300.-/Pers. (CHF 250.-/Pers. Preis WBV-Mitglied) |
| Certification | Bescheinigung über das Anschlagen Bescheinigung für Ladekran Kategorie C CZV möglich gegen CHF 20.-, die am Tag des Kurses bezahlt werden. (Wenden Sie sich am Tag X an den Instruktor). |